AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Softwareberatung Dr. Roth die ausschließliche Grundlage.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen.
Abweichungen, mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Softwareberatung Dr. Roth.
§ 2 Lieferung, Leistung, Gefahrenübergang
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es gelten die am Liefertag gültigen Tagespreise.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Softwareberatung Dr. Roth zustande.
Die Softwareberatung Dr. Roth ist berechtigt von der Bestellung abweichend zu liefern, soweit hierdurch die Funktionstauglichkeit des Produktes nicht beeinträchtigt wird.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder Zwecks Verbringung die Geschäftsräume der Softwareberatung Dr. Roth verlassen hat.
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Mängelrügen und Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.
Weder von der Software noch von der Dokumentation dürfen über die erlaubten Sicherheitskopien hinaus, Kopien angefertigt werden.
Die Softwareberatung Dr. Roth behält sich alle Rechte an den dem Kunden während der Vertragsdauer zur Verfügung gestellten Unterlagen einschließlich Formularen, Anleitungen, Büchern und Daten, Formaten und Verfahren vor. Die Weitergabe solcher Unterlagen an Dritte, sowie die Bekanntgabe von vertraulichen Information ist unzulässig.
Die Softwareberatung Dr. Roth kann die Herausgabe dieser Unterlagen bei Vertragsbeendigung verlangen, soweit sie nicht zur Fortführung der Datenverarbeitung durch den Kunden oder einen von ihm mit der Datenverarbeitung Beauftragten oder zum Nachweis der Erfüllung seiner gesetzlichen Buchführungspflichten unerlässlich sind.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum der Softwareberatung Dr. Roth.
Der Kunde verpflichtet sich , bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch in sonstiger Weise über die Ware zu verfügen.
Ferner ist er verpflichtet, der Softwareberatung Dr. Roth sofort Anzeige zu machen, wenn sie von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte.
Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat der Kunde der Softwareberatung Dr. Roth zu erstatten.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für die Reinigung und Instandhaltung zu sorgen.
Von etwaigen Beschädigungen wird der Kunde die Softwareberatung Dr. Roth in Kenntnis setzen. Der Kunde haftet der Softwareberatung Dr. Roth für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges trägt der Kunde.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind bis zum in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel ohne jeden Abzug fällig.
Kommt der Kunde auch nach Erinnerung durch die Softwareberatung Dr. Roth seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann die Softwareberatung Dr. Roth - unbeschadet sonstiger Rechte - ihre Tätigkeit einstweilen einstellen oder ihre Leistung zurückbehalten.
Bei Überschreitung des Zahlungstermins hat die Softwareberatung Dr. Roth einen Anspruch auf Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz. Darüber hinaus kann ein weitergehender Verzugsschaden geltend gemacht werden.
Gegenüber Ansprüchen der Softwareberatung Dr. Roth kann der Kunde weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, die Ansprüche des Kunden sind von der Softwareberatung Dr. Roth anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
Zu einer Abtretung seiner Ansprüche gegen die Softwareberatung Dr. Roth benötigt der Kunde die schriftliche Einwilligung der Softwareberatung Dr. Roth.
§ 5 Gewährleistung
Die Softwareberatung Dr. Roth gibt die Herstellergarantie an den Kunden weiter.
Die Herstellung der Software der Softwareberatung Dr. Roth erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Vertragspartner sind sich jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist Softwareberatung Dr. Roth in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und innerhalb des dargestellten Rahmens grundsätzlich einsatzfähig sind.
Die Beschreibung stellt jedoch für sich keine Zusicherung dar. Eine Zusicherung ist nur dann gegeben, wenn die Zusicherungen schriftlich bestätigt werden, dies bezieht sich beispielsweise auf den konkreten Einsatz der Ware, die Datensicherung und dafür, dass die bestellte Software auf dem vorgesehenen Computersystem lauffähig ist.
Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Softwareberatung Dr. Roth Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung.
§ 6 Haftung
Die Haftung der Softwareberatung Dr. Roth ist auf Vorsatz und grob fahrlässiges Handeln beschränkt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die Softwareberatung Dr. Roth haftet nicht für Datenverluste. Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten rechtzeitig und vollständig vor Beginn der Arbeiten zu sichern.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Softwareberatung Dr. Roth als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche bei Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll.
Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung der Softwareberatung Dr. Roth nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag nicht berechtigt.
Erfüllungsort für die Lieferung und Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Erfurt.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am weitestgehenden entspricht. Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Stand: 01.04.2004

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