AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen
sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Softwareberatung Dr. Roth die ausschließliche Grundlage.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
gelten diese Bestimmungen als angenommen.
Abweichungen, mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen
der schriftlichen Bestätigung der Softwareberatung Dr.
Roth.
§
2 Lieferung, Leistung, Gefahrenübergang
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es gelten die
am Liefertag gültigen Tagespreise.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung
der Softwareberatung Dr. Roth zustande.
Die Softwareberatung Dr. Roth ist berechtigt von der Bestellung
abweichend zu liefern, soweit hierdurch die Funktionstauglichkeit
des Produktes nicht beeinträchtigt wird.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder Zwecks Verbringung die Geschäftsräume
der Softwareberatung Dr. Roth verlassen hat.
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit
und Beschädigung zu überprüfen. Mängelrügen
und Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt
der Ware schriftlich geltend zu machen.
Weder von der Software noch von der Dokumentation dürfen über
die erlaubten Sicherheitskopien hinaus, Kopien angefertigt
werden.
Die Softwareberatung Dr. Roth behält sich alle Rechte
an den dem Kunden während der Vertragsdauer zur Verfügung
gestellten Unterlagen einschließlich Formularen, Anleitungen,
Büchern und Daten, Formaten und Verfahren vor. Die Weitergabe
solcher Unterlagen an Dritte, sowie die Bekanntgabe von vertraulichen
Information ist unzulässig.
Die Softwareberatung Dr. Roth kann die Herausgabe dieser
Unterlagen bei Vertragsbeendigung verlangen, soweit sie nicht
zur Fortführung der Datenverarbeitung durch den Kunden
oder einen von ihm mit der Datenverarbeitung Beauftragten
oder zum Nachweis der Erfüllung seiner gesetzlichen
Buchführungspflichten unerlässlich sind.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen
aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsbeziehung
mit dem Kunden Eigentum der Softwareberatung Dr. Roth.
Der Kunde verpflichtet sich , bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung,
Vermietung, Verleihung noch in sonstiger Weise über
die Ware zu verfügen.
Ferner ist er verpflichtet, der Softwareberatung Dr. Roth
sofort Anzeige zu machen, wenn sie von dritter Seite gepfändet
oder in Anspruch genommen werden sollte.
Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen
sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten hat der Kunde der Softwareberatung
Dr. Roth zu erstatten.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware, solange das Eigentum
noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu
behandeln sowie für die Reinigung und Instandhaltung
zu sorgen.
Von etwaigen Beschädigungen wird der Kunde die Softwareberatung
Dr. Roth in Kenntnis setzen. Der Kunde haftet der Softwareberatung
Dr. Roth für die Folgen unterlassener Benachrichtigung.
Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges trägt
der Kunde.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind bis zum in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel
ohne jeden Abzug fällig.
Kommt der Kunde auch nach Erinnerung durch die Softwareberatung
Dr. Roth seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann die
Softwareberatung Dr. Roth - unbeschadet sonstiger Rechte
- ihre Tätigkeit einstweilen einstellen oder ihre Leistung
zurückbehalten.
Bei Überschreitung des Zahlungstermins hat die Softwareberatung
Dr. Roth einen Anspruch auf Verzugszinsen i. H. v. 5 % über
dem Basiszinssatz nach § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz.
Darüber hinaus kann ein weitergehender Verzugsschaden
geltend gemacht werden.
Gegenüber Ansprüchen der Softwareberatung Dr. Roth
kann der Kunde weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen, es sei denn, die Ansprüche des Kunden
sind von der Softwareberatung Dr. Roth anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt.
Zu einer Abtretung seiner Ansprüche gegen die Softwareberatung
Dr. Roth benötigt der Kunde die schriftliche Einwilligung
der Softwareberatung Dr. Roth.
§
5 Gewährleistung
Die Softwareberatung Dr. Roth gibt die Herstellergarantie
an den Kunden weiter.
Die Herstellung der Software der Softwareberatung Dr. Roth
erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Vertragspartner sind
sich jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht
möglich ist Softwareberatung Dr. Roth in der Produktinformation
allgemein zutreffend beschrieben und innerhalb des dargestellten
Rahmens grundsätzlich einsatzfähig sind.
Die Beschreibung stellt jedoch für sich keine Zusicherung
dar. Eine Zusicherung ist nur dann gegeben, wenn die Zusicherungen
schriftlich bestätigt werden, dies bezieht sich beispielsweise
auf den konkreten Einsatz der Ware, die Datensicherung und
dafür, dass die bestellte Software auf dem vorgesehenen
Computersystem lauffähig ist.
Die Gewährleistungsansprüche verjähren in
einem Jahr ab Lieferung. Im Gewährleistungsfall erfolgt
nach Wahl der Softwareberatung Dr. Roth Ersatzlieferung oder
Nachbesserung.
Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige,
dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so trägt
der Kunde die Kosten der Überprüfung.
§ 6 Haftung
Die Haftung der Softwareberatung Dr. Roth ist auf Vorsatz
und grob fahrlässiges Handeln beschränkt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die Softwareberatung Dr. Roth haftet nicht für Datenverluste.
Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten rechtzeitig und
vollständig vor Beginn der Arbeiten zu sichern.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung
und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Softwareberatung
Dr. Roth als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche bei
Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz
von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird,
es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die
den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern
soll.
Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren
Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine
Haftung der Softwareberatung Dr. Roth nach dem Produkthaftungsgesetz
und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen aus diesem
Vertrag nicht berechtigt.
Erfüllungsort für die Lieferung und Gerichtstand
für alle Rechtsstreitigkeiten ist Erfurt.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden, so werden die Vertragsparteien die unwirksame
oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene
Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der gewollten Regelung am weitestgehenden entspricht.
Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen bleibt hiervon
unberührt.
Stand: 01.04.2004